AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

www.baustoffeplus.ch 

(Stand: 03.2017)

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte Kunden über den Online-Shop der Baustoffe Plus AG, Teufener Strasse 15, CH-9000 St. Gallen, Tel. + 41 71 288 13 13, info@baustoffeplus.ch, www.baustoffeplus.ch (nachfolgend Verkäuferin genannt) abgeben.

 

  1. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine für diesen verbindliche Bestellung (Angebot zum Vertragsschluss) abzugeben.

2.2 Durch Anklicken des Buttons [Bestellen] gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Produkte ab.

2.3 Unmittelbar nach Erhalt der Bestellung, bestätigt die Verkäuferin den Zugang der Bestellung per E-Mail. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Verkäuferin den Versand der Ware per Email bestätigt (Auftrags-bzw. Versandbestätigung) oder spätestens durch Auslieferung der Ware.

2.4 Bei Zahlung durch Vorkasse kommt der Kaufvertrag mit Bestätigung des Eingangs der Vorauszahlung durch die Verkäuferin zustande

 

  1. Rückgaberecht

3.1 Kunden haben das Recht, die Ware während 14 Tagen nach Zustellung der Ware zu zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird ausgeübt durch Rücksendung der Ware, eine Begründung ist nicht erforderlich.

3.2 Die Ausübung des Rückgaberechtes führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurück erstattet werden müssen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Konsument.

3.3 Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden umgehend zurück erstattet.

3.4 Vorbehalten bleibt ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises resp. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder sofern vereinbart Lieferkosten der Ware. Kein Abzug erfolgt, wenn der Wertverlust auf einen zur Feststellung der Art, Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit der Waren notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die Verkäuferin kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat bzw. bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

3.5 Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen für folgende Produkte:

- Gipsplatten
- Sonderanfertigungen
- angebrochene Verpackungseinheiten

 

  1. Preise und Versandkosten

4.1 Die auf der Produktseite genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

4.2 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können je nach Lieferadresse, Warenmenge und Artikel-Versandkosten anfallen. Die genauen Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt. Weitere Kosten fallen bei der Belieferung innerhalb der Schweiz nicht an.

 

  1. Lieferbedingungen

5.1  Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

5.2  Die Standardlieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, 3 - 5 Tage.

5.3  Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist die Verkäuferin zu Teillieferungen berechtigt. Aufgrund von Teillieferungen entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Dies gilt nicht bei Sonderartikeln.

5.4  Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden trotz Auslieferungsversuchs scheitern, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung von den entstandenen Transportkosten zurückerstattet.

 

  1. Zahlungsbedingungen

6.1  Die Zahlung erfolgt per angebotene Zahlungsarten.

6.2  Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt gibt die Verkäuferin ihre Bankverbindungen in der Auftragsbestätigung bekannt. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Tagen auf das Konto der Verkäuferin zu überweisen.

6.3  Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos des Kunden [mit Versand der Ware] sofern nichts anderes vereinbart wird. Zum Zeitpunkt der Bestellung wird eine Reservation des Bestellwertes vorgenommen.

6.4  Eine Verrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

6.5  Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

 

  1. Zahlungsverzug / Mahnung / Inkasso (sofern Kauf auf Rechnung im Angebot).

7.1  Der Kaufpreis wird bei Lieferung auf Rechnung innert 30 Tagen nach Zustellung der Ware fällig. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist gerät der Kunde in Verzug.

7.2  Die Verkäuferin mahnt im Verzugsfall den Kunden 1 mal schriftlich.
Folgende Gebühren werden mit der Mahnung der Forderung fällig:

  1. und einzige Mahnung nach 30 Tagen 30 CHF. Neben den Mahngebühren fallen zusätzlich Verzugszinsen in der Höhe von 12 % ab Fälligkeit der Forderung an. Wird der ausstehende Betrag auch nach der Mahnung nicht bezahlt, wird die Forderung betrieben. Die Verkäuferin übergibt die Forderung zur Betreibung an ein Inkasso Dienstleistungsunternehmen in der Schweiz oder FL.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das entsprechende öffentliche Register mitzuwirken und allfällige dazu nötige Erklärungen unverzüglich abzugeben. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

8.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum vollständigen Eigentumserwerb pfleglich zu behandeln.

8.3 Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemässen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der Weiterveräusserung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner - jeweils wirksam - im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat.

8.4 Der Besteller tritt an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer Ansprüche schon jetzt alle - auch künftig entstehenden und bedingten - Forderungen aus einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110 % brutto des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

8.5 Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemässer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und den Erwerbern unserer Vorbehaltsware, bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo.

8.6 Auf unser Verlangen hat der Besteller seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss und ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Bestellers nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.

8.7 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

8.8 Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, oder vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Faktura Endbetrag, einschliesslich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmässig Miteigentum überträgt. Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemässen Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder Verbindung oder Vermischung neu entstandenen Produkte im ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an.

8.9 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

 

  1. Gewährleistung

9.1 Die Verkäuferin leistet Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach ihrer Wahl durch Nacherfüllung, nämlich Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

9.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht für unerhebliche Mängel. Ein Recht des Kunden auf Minderung ist ausgeschlossen.

 

  1. Haftung

Die Verkäuferin schliesst die Haftung für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen aus. Gleiches gilt für Vertragsverletzungen von Hilfspersonen und Substituten.

 

  1. Datenschutz

Die Verkäuferin verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung der Verkäuferin. Diese kann über die Website der Verkäuferin jederzeit eingesehen werden.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unwirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

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